Nach Vorgaben des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat jede Gemeinde eine leistungsfähige, ihren örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Kraft des Feuerwehrgesetzes werden der Freiwilligen Feuerwehr hoheitliche Aufgaben übertragen. Danach hat sie bei Schadenfeuern und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Darüber hinaus hat die Feuerwehr zur Rettung von Mensch und Tier technische Hilfe zu leisten. Um dieses umfangreiche Aufgabengebiet bewältigen zu können, müssen neben den erforderlichen Gerätschaften genügend Feuerwehrfrauen und -männer zur Verfügung stehen, welche sich in der aktiven Wehr zum Feuerwehrdienst verpflichten. Deshalb sind neue Interessenten für den Feuerwehrdienst immer willkommen um die Einsatzbereitschaft der Hermaringer Feuerwehr zu sichern.
Obwohl von einer „Freiwilligen Feuerwehr“ gesprochen wird, unterliegen die Mitglieder der aktiven Wehr zahlreichen Pflichten, ohne die ein geordnetes Feuerwehrwesen undenkbar wäre. Diese sind ebenfalls im Feuerwehrgesetz und in der örtlichen Feuerwehrsatzung geregelt. Aufgenommen werden in den aktiven Feuerwehrdienst Frauen und Männer, welche mindestens 18 Jahre alt sind. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres muss der aktive Feuerwehrdienst beendet werden. In der aktiven Wehr erfolgt die Ausbildung und Vorbereitung auf den Einsatzdienst, sowie die Bewältigung der anfallenden Einsätze. Interessant und spannend zu gleich ist der Dienst in der aktiven Wehr, denn keiner weiß wann der nächste Ernstfall ansteht und welche Aufgaben ihn dort erwarten. In Hermaringen gehören derzeit rund 50 Mitglieder der aktiven Wehr an und sorgen durch ihre Hilfsbereitschaft für die Sicherheit der Einwohnerschaft. Im Alarmfall sind sie als freiwillige Helfer bemüht, eine schnelle und qualifizierte Hilfe in Notsituationen zu leisten.
Die Einsatzbereitschaft unter dem Motto „RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN – SCHÜTZEN“ besteht das ganze Jahr über, Tag für Tag und rund um die Uhr.